Kinder- und Jugendnotdienst (Inobhutnahme)
Der Kinder- und Jugendnotdienst ist eine unmittelbare Schutzmaßnahme die für alle Kinder (einschließlich Neugeborene/Säuglinge) und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Inobhutnahme bedeutet eine sofortige Bereitstellung von Hilfe in akuten Krisen- und Notsituationen zur Abwendung oder Beendigung einer Kindeswohlgefährdung.


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