Der Kinder- und Jugendnotdienst ist eine unmittelbare Schutzmaßnahme die für alle Kinder (einschließlich Neugeborene/Säuglinge) und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Inobhutnahme bedeutet eine sofortige Bereitstellung von Hilfe in akuten Krisen- und Notsituationen zur Abwendung oder Beendigung einer Kindeswohlgefährdung.
Das sozialpädagogische Clearing dient der zeitlich begrenzten, strukturierten Klärung von Bedarfslagen in komplexen oder unklaren Familiensituationen. Ziel ist eine fachlich fundierte Einschätzung sowie eine Empfehlung für geeignete weiterführende Hilfen.