Die Heilpädagogische Wohngruppe „Muldenaue“ liegt naturverbunden im kleinen Örtchen Tanndorf, direkt an der Mulde und bietet als pädagogisches, stationäres Betreuungsangebot Platz für 6 Kinder im Aufnahmealter zwischen 6 und 12 Jahren, die bis zu ihrem 18. Lebensjahr betreut werden und sich in ihrem bisherigen Umfeld nicht ausreichend entwickeln konnten.
Gesetzliche Grundlage:
Leistungsvereinbarungen basieren auf der Grundlage des § 78bdes SGB VIII im Freistaat Sachsen.
Der Leistungserbringer leistet Hilfe zur Erziehung zum selbstständigen Leben für Kinder und Jugendliche mit unzureichenden Sozialisationsbedingungen im Rahmen der §§ 34 und 34 in Verbindung mit § 35a SGB VIII.
Das Regelleistungsangebot umfasst die stationäre Unterbringung mit pädagogischer Betreuung. Zusätzlich können pädagogische Fachleistungsstunden für individuelle Hilfen geleistet werden.
Zielgruppe:
Das angestrebte Aufnahmealter der Einrichtung liegt zwischen 6 und 12 Jahren. Die Jugendlichen können gegebenenfalls bis zu ihrem 18. Lebensjahr betreut werden. Weiterhin richtet sich das Angebot an junge Menschen, die eine Regel- oder Förderschule besuchen. In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Kinder Aufnahme finden (Geschwisterkinder, die in einer Kita untergebracht sind).
Das Angebot richtet sich außerdem an Kinder und Jugendliche mit:
- körperlichen Einschränkungen
- Sinnesbehinderungen
- geistiger- und Lernbehinderung
- seelischer Behinderung
- Verhaltensauffälligkeiten
Junge Menschen sollen Aufnahme finden, wenn sie sich in ihrem bisherigen Umfeld nicht ausreichend entwickeln können.
Eine Aufnahme kann nicht erfolgen, wenn die Schwere der Einschränkung einer Betreuung durch eine behindertegerechten Einrichtung bedarf.
Kapazität: 6 Plätze
Ziele der Unterbringung:
- die Rückführung des Heranwachsenden in seine Herkunftsfamilie,
- im Falle keiner Rückführung in die Familie, gemeinsames Finden von langfristigen Lebensperspektiven,
- die Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungskompetenzen für die Bewältigung des Alltags,
- die Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten,
- das regelmäßige Nachgehen einer Ausbildung oder Arbeit,
- die Stabilisierung der Persönlichkeit,
- die Sicherung der Bewältigung von Schulproblemen bzw. die zielorientierte schulische Förderung,
- das Erlernen adäquater Verhaltensweisen und Problem- sowie Konfliktlösungsstrategien,
- die Förderung sozialer Kompetenzen,
- die umfassende Entwicklung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl.
Fachliche Ausrichtung:
- Lebensweltorientierung, d. h. den Menschen mit seinen Bedürfnissen, Defiziten und Besonderheiten zu respektieren und in sein soziales Umfeld einzubeziehen.
- Das methodische Vorgehen richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen. Dieser wird durch wöchentliche Dienstberatungen und turnusmäßige Hilfeplanung reflektiert.
- Ein fester und gut strukturierter Tages-, Wochen- und Jahreszeitenablauf ist für die Kinder/Jugendlichen von großer Bedeutung.
- Ebenso die Eindeutigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Handelns der Sozialpädagog:innen und Erzieher:in.
- Ein enger Kontakt zu Familien, Schulen, Ausbildungsstätte, Ärzten und Jugendamt ist die Grundlage für die pädagogische Arbeit.
- Erlebnispädagogische Ansätze mit Sport und in der Natur, Snoezelen und kreative Angebote dienen als heilpädagogische Fördermaßnahmen.