WandelwerkNew Work im ländlichen Raum - Ein Pilotrojekt zum Thema Co Working & Co.
Kinder- und Jugendbeteiligung Go-TeamDas "Go-Team" ist eine Jugendgruppe, bestehend aus Kindern und Jugendlichen im Alter von 8- 25 Jahren, die ihre Ideen verwirklichen und politisch, gesellschaftlich, kulturell oder sozial aktiv sind.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
food:connect Muldentalfood:connect Muldental ist zu einem Teil ein Ausbildungsbereich des Bildungs- und Sozialwerks Muldental und zum anderen ein Wirtschaftszweig, mit der inbegriffenen Gemeinschaftsverpflegung versorgt dieser Bereich unter anderem Schulen und Privatpersonen mit einem reichhaltigen Mittagsangebot.
Berufsvorbereitende Bildung (BVB) Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden zur Kompetenzfeststellung und -erweiterung für Teilnehmende im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt. Es wird eine Eingliederung in eine Berufsausbildung angestrebt.
Berufsorientierung (Schulen)Die Berufsorientierung ist ein Entwicklungs- und Reflexionsprozess, den Schüler:innen durchlaufen, um sich für einen passenden Beruf entscheiden zu können. Die Berufsorientierung setzt sich aus einer Potenzialanalyse und sich anschließenden Werkstatttagen zusammen.
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Teilstationäre Jugendhilfe
Bildungsprojekt #PlanBDas Projekt zur Förderung von längerfristig nicht beschulbaren Kindern und Jugendlichen „Plan #B“ bietet den Schüler:innen Möglichkeiten ihre momentane Situation zu erkennen, zu hinterfragen und positiv zu verändern.
Kleinst- und Kleinkind WG (Mini WG)Das Angebot richtet sich an Säuglinge und Kleinkinder, welche aufgrund ihrer Lebenssituation eine intensive und professionelle, pädagogische Betreuung benötigen. Das Angebot umfasst die stationäre Unterbringung mit pädagogischer Betreuung, welche durch pädagogische Fachleistungsstunden für individuelle Hilfen ergänzt werden können.
Kinder- und Jugendnotdienst (Inobhutnahme)Der Kinder- und Jugendnotdienst ist eine unmittelbare Schutzmaßnahme die für alle Kinder (einschließlich Neugeborene/Säuglinge) und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Inobhutnahme bedeutet eine sofortige Bereitstellung von Hilfe in akuten Krisen- und Notsituationen zur Abwendung oder Beendigung einer Kindeswohlgefährdung.