Hilfen zur Vermittlung

Erwachsenenqualifizierung

Coaching Soziale Teilhabe

Bereits seit Ende 2015 unterstützt das Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V. das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig in der Arbeit mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter zwischen 35 und 62 Jahren, die Vermittlungshemmnisse aufweisen und eine Beschäftigung in Form eines Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeber ausüben, welche durch das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert ist.

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Zentrale Aufgabe ist es, die Teilnehmer ganzheitlich, individuell und sozial zu stabilisieren, zu aktivieren und den Beschäftigungsprozess nachhaltig zu unterstützen, um die Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu forcieren. Neben verschiedenen Qualifizierungsmodulen wie das AktivA-Training, die individuelle Gesundheitsförderung und das Mobilitätstraining erfolgen auch andere modulare Kenntnisvermittlungen im sozialen Bereich. Jeder Teilnehmer erhält einen individuellen Coachingplan, indem alle Gespräche und Bewerbungsaktivitäten sowie weitere Betreuungsmaßnahmen enthalten sind.

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Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz

Seit Ende 2016 ist das Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V. zugelassener Träger der berufsbezogenen Deutschsprachförderung durch das BAMF mit dem Ziel der schnellen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. In drei Basismodulen steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf einem bestimmten Sprachniveau im Mittelpunkt.

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Neben der Grammatik wird vor allem der Wortschatz, der im Beruf benötigt wird, um sich mit Kollegen und Vorgesetzten zu verständigen, vermittelt. Die Basismodule dienen der Erreichung bestimmter Sprachniveaus im gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Spezialmodule vermitteln berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen und Berufsgruppen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die fachlichen Inhalte und die sprachlichen Mittel.

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen. Die Berechtigung erhalten Sie durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter bzw. beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Berechtigungsschein), welcher bis 3 Monate gültig ist.

Download Flyer „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“

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