Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII. Durch den niedrigschwellenden und aufsuchenden Charakter ist Schulsozialarbeit „Prävention und Intervention vor Ort“. Schwerpunktmäßig hat sie Schülerinnen und Schüler im Fokus, die aufgrund sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind.

Bereitschaft von Jugendhilfe und Schule zur Kooperation ist die Grundvoraussetzung für das Gelingen des Zusammenwirkens beider Seiten. Schulsozialarbeit stellt dabei eine sehr wesentliche und zugleich die direkteste Art der Zusammenarbeit dar, da sie in der Regel unmittelbar in der Schule stattfindet.

Schulsozialarbeit zielt auf Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, auf  Unterstützung bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung sowie auf Förderung von Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen. Dabei berücksichtigt Schulsozialarbeit, dass die gesellschaftliche Teilhabe über berufliche Eingliederung (Ausbildung, Arbeit) für junge Menschen von zentraler Bedeutung ist.

 

 Wir sind da für:

…  die SchülerInnen

Vertrauliche Gesprächs- und Beratungsangebote bei Konflikten, Fragen oder Schwierigkeiten jeglicher Art und Weise (familiär, in der Freizeit, privat, schulisch etc.)à mit dem Ziel einer gemeinsamen Lösungsfindung

·         Beratung und Unterstützung bei Übergängen von Schule in Beruf

·         Geschlechtsspezifische Arbeit mit Jungen- und Mädchengruppen

·         Sucht- Drogen und Gewaltprävention und Intervention

·         Thematische Projektarbeit

·         Mitarbeit und Organisation im Streitschlichterprogramm

·         Erlebnispädagogische Arbeit

·         bei Wunsch Hausbesuche und Begleitung zu Terminen

 

…  die Eltern

·         Unterstützung der Eltern in Erziehungs – und Lebensfragen

·         Vermittlung und Beratung in weiterführende Hilfeangebote

·         Bei Bedarf Teilnahme an Eltern - Lehrergesprächen

 

… die LehrerInnen

·         Unterstützung der LehrerInnen durch geeignete Interventionen

·         Weitervermittlung und Beratung der LehrerInnen

·         Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Beratungslehrerinnen, dem Schul- und  Elternrat

 

… zur Vernetzung

·         Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Schule

·         Kooperation mit dem Jugendcenter Colditz und anderen lokalen Trägern der Jugendhilfe

·         der Stadt Colditz und der Grundschule in Colditz

·         Kontakt und Vernetzung mit dem Jungendamt und entsprechenden Facharbeitsgruppen

·         mit Berufsbildungsträgern

·         Öffentlichkeitsarbeit

Schulsozialarbeit findet stets vertraulich statt und unterliegt der Scheigepflicht.