Betreutes Wohnen

Hilf mir, es selbst zu tun. Zeig mir, wie es geht. Tu es nicht für mich. Ich kann und will es allein tun. Hab Geduld meine Wege zu begreifen. Sie sind vielleicht länger, vielleicht brauche ich mehr Zeit, weil ich mehrere Versuche machen will. Mute mir Fehler und Anstrengung zu, denn daraus kann ich lernen. (Maria Montessori)

Im Herzen des Muldentals unweit der großen Kreisstadt Grimma liegt unser Betreutes Wohnen. In Golzern haben unsere Jugendlichen viel Ruhe zur Selbstfindung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Gesetzliche Grundlage:

Leistungsvereinbarungen basieren auf der Grundlage des § 78b des SGB VIII auf der Grundlage des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII im Freistaat Sachsen. Der Leistungserbringer leistet Hilfe zur Erziehung zum selbständigen Wohnen für sozial benachteiligte Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen der
§§ 34 und 34 i.V.m. § 41 SGB VIII.

 

Zielgruppe:

  • Das Betreute Wohnen leistet ambulante und vollstationäre Hilfe zur Erziehung für Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 21 Jahren,
  • die Unterstützung bei ihrer Verselbstständigung benötigen,
  • Bereitschaft zu Schul- und/oder Ausbildungsabschluss zeigen,
  • aus konfliktbeladenen Familien oder anderen Lebenszusammenhängen, die aufgrund ihrer Entwicklung und
    ihres Alters keiner Heimunterbringung mehr bedürfen.

 

Platzzahl/Gruppengröße:

Die Kapazität der Gesamteinrichtung beträgt sechs Plätze, d. h. eine Gruppe.

Ziele der vollstationären/ambulanten Hilfe:

  • Förderung der Selbständigkeit der Jugendlichen, um die Wiedereingliederung in die Familie vorzubereiten,
  • Verselbstständigung der jungen Volljährigen im Hinblick auf das eigenverantwortliche Leben im eigenen
    Wohnraum,
  • Unterstützung in der Organisation des Alltags,
  • Motivation zum schulischen und beruflichen Lernen,
  • Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung im sozialen Umfeld und in persönlichen Krisensituationen.

Fachliche Ausrichtung:

  • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Problemen des täglichen Lebens,
  • enge Kooperation mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen,
  • regelmäßige Reflexion des Entwicklungsstandes mittels Leistungsdokumentation,
  • Einzelaktivitäten mit pädagogischem Personal, Gruppenangebote und gemeinsame Kurzfreizeiten.